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Automatisierte Ausweiserfassung per QR-Code

Das Geldwäschegesetz beinhaltet eine Identifizierungspflicht für Immobilienmakler. Wir erklären Ihnen, wie Sie mit der praktischen QR-Code-Legitimierung von FIO die Personendaten Ihrer Interessenten im Handumdrehen erfassen.

FIO spart Zeit & Nerven bei der Identifizierung von Kunden & Interessenten

Im Rahmen des Geldwäschegesetzes müssen Immobilienvermittler nicht nur beim Abschluss von Kauf- und Mietverträgen allgemeine Sorgfaltspflichten erfüllen, sondern auch dann, wenn ein ernsthaftes Interesse am zu vermittelnden Objekt besteht. Oder anders ausgedrückt: Vermittler müssen bereits Interessenten identifizieren bzw. legitimieren.
Wie praktisch, dass FIO schon vor geraumer Zeit ein hilfreiches Tool für diesen Prozess entwickelt hat.

Personalausweise mit minimalem Aufwand automatisch erfassen

Mit der FIO QR-Code-Legitimierung lassen sich Personendaten bequem per mobilem Endgerät erfassen. Dazu muss in der Software beim jeweiligen Interessenten unter dem Reiter „Vertragsdaten“ und der Auswahl „Legitimation“ lediglich die Funktion „Hochladen per Smartphone“ ausgewählt werden. Der daraufhin automatisch generierte QR-Code ist fünf Minuten lang gültig und führt den Makler durch Scannen desselben auf eine Unterseite mit integrierter Upload-Funktion. In zwei Schritten können dort sowohl Vorder- als auch Rückseite des Personalausweises abfotografiert, hochgeladen und hinterlegt werden.

Sagen Sie Datenmüll und mühseligem Scannen ade

Dank des praktischen Features entfällt die umständliche manuelle Eingabe von Personendaten ebenso wie das ressourcenaufwendige Scannen entsprechender Dokumente – eine Zeitersparnis für Makler und Interessenten gleichermaßen. Darüber hinaus muss der Vermittler die Ausweiskopien nicht mehr auf dem Rechner abspeichern und werden die in der Software hinterlegten Personendaten per Löschlauf nach fünf Jahren automatisch vernichtet. Um das Feature effektiv nutzen zu können, bedarf es nichts weiter als ein zweites mobiles Endgerät neben dem eigentlichen „Arbeitsplatz“. Noch einfacher kann man die gesetzlichen Richtlinien wohl kaum umsetzen.

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