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Neue Vollmachts-Vorlage für die Nutzung des One-Stop-Shops

Für die Services Grundbuchauszug, Altlastenverzeichnis oder Baulastenverzeichnis werden für die Ämter unterzeichnete Vollmachten der Eigentümer benötigt. Die neue Vorlage im One-Stop-Shop (OSS) soll ab jetzt für mehr Klarheit sorgen.

Grundbuchamt braucht Vollmacht zur Datenfreigabe 

Wenn Sie über den Webmakler den Service des One-Stop-Shops nutzen, brauchen Sie eine Vollmacht der Immobilieneigentümer. Denn nur, wer ein berechtigtes Interesse hat, darf in Deutschland ins Grundbuch schauen und daraus Daten ziehen. Mit einer Vollmacht gibt der Immobilieneigentümer Ihnen das Recht, dies zu tun.   

Was gibt es für Änderungen in der Vollmacht? 

Bereits in der ersten Vollmachts-Vorlage gibt es den Passus, dass sich „der Vollmachtnehmer auch Dritten, z.B. Dienstleistern und Erfüllungsgehilfen“ bedienen darf.  Diversen Ämtern ist diese Formulierung nicht genau genug, deshalb haben wir in der Vollmachts-Vorlage unseren konkreten Partner, die Value AG, ergänzt.  Um ein zusätzliches Formular zu sparen, haben viele von Ihnen die Vollmacht bereits in ihren Maklerverträgen, Vertriebsaufträgen o. ä. integriert. Unsere Empfehlung: Prüfen und ändern Sie ggf. die Formulierung in dem Part zur Vollmacht.  

Über den One-Stop-Shop – Mit wenigen Klicks zu notwendigen Objektunterlagen 

Unsere Maklerlösung FIO Webmakler bietet mit dem OSS eine innovative Plattform für Immobilienmakler, die es ihnen ermöglicht, alle notwendigen Unterlagen für die Objektvermittlung direkt zu bestellen. Verschlanken Sie durch die Nutzung dieses Features Ihre Prozesse, denn separate Anfrage bei externen Dienstleistern oder dem Grundbuch- und Katasteramt entfallen. Die angeforderten Dokumente werden automatisch in FIO integriert, was weitere Arbeitsschritte erspart und Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche gibt.  

Die Benutzeradministratoren können einstellen, welche Anwender das Serviceportal OSS nutzen dürfen. Nach Aktivierung des OSS finden Anwender das Serviceportal in der Objektteilansicht im neuen Feld „Services“. Dort können sie mit wenigen Klicks u. a. amtliche Unterlagen, Grundrisse direkt aus der Maklersoftware heraus bestellen. Alle Daten zum Objekt lassen sich direkt aus FIO übernehmen, so dass eine separate Eingabe der Adresse oder des Eigentümernamens entfällt. 

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