Gemeinsame Gesetzesgrundlage geschaffen

Zum 01.11.2020 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die auch Immobilienmakler und -verwalter betrifft: Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 werden verschiedene, bisher separat existierende Gesetze und Verordnungen wie z.B. die EnEV ersetzt und in eine gemeinsame Gesetzesgrundlage überführt.

Immobilienmakler müssen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen veröffentlichen

Neu ist, dass nun auch Immobilienmakler direkt im Gesetz als Verantwortliche genannt werden, um die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zu veröffentlichen. Am Umfang der Pflichtangaben ändert sich jedoch im Vergleich zur bisherigen EnEV nichts. Ebenfalls sind Immobilienmakler nun neben den Verkäufern / Vermietern etc. direkt verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei einer Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsabschluss zu übergeben.

In der Praxis wurde dies bereits überwiegend so gehandhabt, in der FIO Maklersoftware beispielsweise über die automatische Freigabe des Energieausweisdokuments im Webexposé.

Fristgerechte Anpassung ohne manuellen Aufwand für Nutzer

Die FIO Maklersoftware bietet bereits jetzt die Sicherheit, dass ein Objekt alle relevanten Pflichtangaben aufweisen muss, bevor überhaupt mit der Vermarktung begonnen werden kann. Sollte die Immobilie unter einen der im Gesetz aufgeführten Ausnahmetatbestände fallen, kann auch dort ein entsprechender Grund hinterlegt werden. Pünktlich zum 01.11.2020 wird FIO die wählbaren Ausnahmen an die geänderten Paragraphen aus dem GEG 2020 anpassen, hierzu entsteht Nutzern der FIO Maklersoftware keinerlei manueller Anpassungsaufwand.