Zum 1. Januar 2022 wird das deutsche Wertermittlungsrecht neu aufgestellt und die ImmoWertV 2021 tritt in Kraft. Sie führt alle existierenden Richtlinien in einer Verordnung zusammen. Was die Verordnung für Makler:innen noch bringt haben wir für Sie zusammengefasst.
Mit FIO ImmoWertV-konform bewerten
Makler können sich jetzt erst einmal beruhigt zurücklehnen und entspannt durchatmen: Denn für sie ändert sich mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wenig. Und: Mit FIO sind sie sowieso auf der sicheren Seite, denn alle Neuerungen bilden wir in unserer Lösung ab. „Die ImmoWertV regelt die Verfahren zur Marktpreisberechnung. Die gute Nachricht für FIO-Anwender: Wir stellen mit unserem Modul Preiseinschätzung am Markt die derzeit einzige CRM-Lösung bereit, die eine solide und vollumfängliche Marktpreiseinschätzung gemäß ImmoWertV bereits vollintegriert und ohne Zusatzkosten enthält“, so Andreas Habath, Vertriebs- und Projektleiter bei FIO.
Was ist neu an der ImmoWertV?
Ziel der ImmoWertV 2021 ist die Sicherstellung, dass die für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Sie regelt für Makler vor allem die Lebenszeit und Restnutzungsdauer von Immobilien neu: Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser erhöht sich die Gesamtnutzungsdauer fix statt standardabhängig auf 80 Jahre. Dabei erfolgt die Alterswertminderung linear. Außerdem wurde die Formel zur Berechnung der Restnutzungsdauer geändert: Die zugrundeliegende Tabelle ist mit der ImmoWertV umfangreicher geworden, da sie jetzt einen Wert für jeden Modernisierungsgrad enthält. Die Bewirtschaftungskosten werden aus der Summe der Verwaltungskosten, der Instandhaltungskosten und der Mietausfallwagnis ermittelt. Dabei sind die Basiswerte je nach Objekt- und Nutzungsart vordefiniert und werden teilweise mit dem Verbraucherpreisindex indexiert. Außerdem kommt der Regionalfaktor im Sachwertverfahren zurück: Mit der neuen ImmoWertV wird seine Verwendung aus besonderen Gründen und in Ausnahmefällen nach den Vorgaben des lokalen Gutachterausschusses wieder zugelassen.
Mit FIO auf der sicheren Seite
Das in den FIO Webmakler integrierte Modul Preiseinschätzung wird alle Änderungen im Zuge der ImmoWertV 2021 abbilden. „Das Sach- und Ertragswertverfahren ist mit der ImmoWertV methodisch neu geordnet. Das werden wir in unserer Software umsetzen“, berichtet Andreas Habath. Außerdem werde man spätestens zum 1. Januar 2022 die Gesamt- und Restnutzungsdauer sowie die Bewirtschaftungsdauer nach neuer Rechenformel automatisch aktualisieren. Damit überzeugen Makler mit FIO auch unter der ImmoWertV 2021 durch Professionalität und Kompetenz: Sie bringen im Kundengespräch einen realistischen und belastbaren Preis für den Objektverkauf wahlweise anhand des Sach- oder Ertragswertverfahrens ein.