Wir entwickeln unser Immobilienmakler-CRM anhand von Kund:innenbedürfnissen und neuen rechtlichen Anforderungen stetig weiter. FIO Chief Product Officer Ronny Stelzig stellte in seinem Vortrag zur Bits & Banks kommende Entwicklungen im FIO Webmakler vor. Auf welche Funktionalitäten Webmakler Nutzende sich freuen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Anpassungen am Online-Maklervertragsprozess
Als Konsequenz auf das Urteil des OLG Stuttgart (Aktenzeichen 3 U 233/22) wurde der Online-Maklervertragsprozess im FIO Webmakler angepasst. So ist der Button beim Abschluss des Maklervertrags, falls durch den Nutzenden keine andere Beschriftung hinterlegt ist, künftig mit „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet.
Das Urteil vom OLG Köln (24 U 185/22) formulierte zudem weitere Anforderungen an die Textformerfordernis. Hierfür wurde die Historisierung der durch die Interessentin oder den Interessenten abgegebenen Willenserklärungen erweitert. Der Prozess erfolgt künftig in folgenden Schritten:
- Erzeugung eines Dokuments mit dem Layout und Inhalt der Willenserklärungen (unveränderte Wiedergabe)
- Zwangsdownload des Dokuments auf das Gerät der Interessentin oder des Interessenten (zum Zeitpunkt der Abgabe)
- Erweiterung der Bestätigungs-E-Mail an die Kundin oder den Kunden, um einen Link zum Dokument mit den Willenserklärungen im Original
- Link kann dauerhaft durch die Kundin oder den Kunden aufgerufen werden, Dokument kann jederzeit gespeichert werden (jederzeit zugänglich)
E-Rechnungspflicht
Mit Beginn des Jahres 2025 ist die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen (B2B) in Deutschland obligatorisch. Die rechtliche Basis dafür bildet das Wachstumschancengesetz, welches im März 2024 verabschiedet wurde.
Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Die bereits in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer:innen und Freiberufler:innen) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben:
- Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
- Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sollen noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen dürfen.
- Ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
Wir bleiben bei allen Änderungen diesbezüglich up to date und setzen relevante Änderungen im FIO Webmakler gesetzteskonform um.
KI-Unterstützung
Nach den Bildbearbeitungstools Himmel ersetzen, Perspektivkorrektur, Homestaging AI und Renovation AI folgte kürzlich das erste Textmodul TextGen AI aus unserer KI-Schmiede, mit denen Kundinnen und Kunden Lagebeschreibungen auf Knopfdruck erhalten. In Abstimmung mit Vertreter:innen verschiedener Kunden:innengruppen werden in den nächsten Releases die Objekt- und Ausstattungsbeschreibung folgen.
Zudem befindet sich noch ein weiteres KI-Highlight kurz vor dem Rollout. Ein Blick in den Nikolausstiefel lohnt sich.
Neue Marktpreiseinschätzung
Zum Start des neuen Jahres überarbeiten wir unser Marktpreiseinschätzungsmodul im FIO Webmakler. Eine klarere Struktur im Design der Preiseinschätzung und verbesserte Nutzer:innenführung vereinfachen das Handling. Zudem werden lagebezogenen Informationen zur Bewertung über VALUE beschafft und das Vergleichswertverfahrens unterstützt.
Automatisierung /Workflows
Das Bedürfnis nach Automatisierung von Geschäftsprozessen ist über alle Kunden:innengruppen hinweg präsent. Mit unserem Fokus auf dieses Thema möchten wir unseren Nutzer:innen Funktionalitäten an die Hand geben, um ihre individuellen Geschäftsprozesse im Immobilienvermittlungsprozess anhand von eigendefinierten Regeln abzubilden und systemseitig zu unterstützen.
Damit können wiederkehrende manuelle Aufgaben automatisiert und eine gleichbleibende Servicequalität gewährleistet werden.
In mehreren Stufen werden im kommenden Jahr neue Funktionalitäten ausgerollt, um die Geschäftsprozesse unserer Nutzenden weiter automatisieren zu können.