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28.08.2024

FIO verbessert Kostenstruktur für Angebotsverfahren

202409 FIO Blog Angebotsverfahren

Im Jahr 2022 hat FIO das digitale Angebotsverfahren im Webmakler auf den Weg gebracht. Damit können Kaufinteressierte direkt im Webexposé ein Angebot zur Immobilie abgeben und die Preisfindung aktiv mitgestalten. FIO hat nun die Kostenstruktur für Maklerinnen und Makler verbessert.

Realistische Verkaufspreisfindung auf Basis von Angebot und Nachfrage

In der Immobilienwirtschaft gibt es verschiedene standardisierte Verfahren, um den Wert einer Immobilie verlässlich zu ermitteln. Schwierig wird es allerdings, wenn keine spürbare Nachfrage für das angebotene Objekt besteht – und der Preis gleichsam unter der standardisierten Wertermittlung liegt – oder die Immobilie wiederum so begehrt ist, dass ihr Preis deutlich die standardisierte Wertermittlung übersteigt. In beiden Fällen kann das digitale Angebotsverfahren Abhilfe schaffen, denn es stellt Angebot und Nachfrage transparent gegenüber.

Finale Verkaufsentscheidung trifft Eigentümer:in

Kaufinteressierte haben dabei volle Transparenz über sämtliche, direkt über das Webexposé öffentlich abgegebenen Preisvorstellungen und werden per Mail über jedes neu eingehende Gebot informiert. Ob und an wen die Eigentümer:innen letztlich verkaufen, entscheiden diese jedoch ganz allein, das höchste Gebot erhält – im Gegensatz zum Bieterverfahren – nicht zwangsläufig den Zuschlag.

Neu: Finaler Verkaufspreis bestimmt tatsächliche Kosten

Mit dem Einsatz des digitalen Angebotsverfahren schaffen Makler:innen einen Mehrwert für Kaufwillige und Verkaufswillige gleichermaßen, da beide Kundengruppen aktiv in die Kaufpreisfindung eingebunden werden. Bislang fielen dafür nur geringe Kosten an, wenn tatsächlich Gebote für die Immobilie eingingen. Diese wurden nach Ablauf der Angebotsphase anteilig am gebotenen Höchstpreis erhoben – unabhängig davon, ob die Immobilie dann tatsächlich zu diesem Preis verkauft wurde oder zu einem geringeren. Die Kostenstruktur wurde nun im Sinne unserer Partner:innen optimiert.

Die angepasste Gebühr fällt auch weiterhin nur dann an, wenn Gebote eingehen und ist ein Novum am Markt, denn sie richtet sich künftig nach dem tatsächlichen Verkaufspreis. Das heißt: Wird die Immobilie zu einem Preis verkauft, der unter dem Höchstgebot liegt, erstattet FIO den überzahlten Betrag zurück. Dazu muss die Maklerin oder der Makler binnen 12 Monaten den tatsächlichen Preis bei FIO nachweisen. Wie das im Einzelnen funktioniert, erläutern wir in den AGB der Funktion im FIO Webmakler oder im persönlichen Gespräch, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wir freuen uns darauf, Sie vom digitalen Angebotsverfahren überzeugen zu dürfen!

Auch Thorsten Gebhard, Geschäftsführer der S Immobilien Rhein Neckar Nord zeigt sich begeistert von unserem Feature und der Preisanpassung:
„Wir sind überzeugt vom digitalen Angebotsverfahren in FIO und haben bereits die ersten Immobilien erfolgreich darüber vermittelt. Die Integration in das Webexposé stellt sicher, dass der Maklervertrag vorab geschlossen bzw. die Kundendaten verifiziert wurden und wir keine Daten doppelt anlegen oder exportieren müssen, denn sämtliche Angebote erscheinen bequem im Webmakler. Dass jetzt auch noch die Kostenstruktur verbessert wurde, macht den Prozess für uns perfekt!”

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