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15.03.2023

Neue Einstellungsmöglichkeit im Angebotsverfahren

Blogbeitrag 15.03.23.

Nutzen Sie das Angebotsverfahren auch in der momentan schwierigen Marktsituation optimal aus. Ab sofort können die Teilnehmer im geschlossenen Angebotsverfahren Angebote unter dem Startpreis abgeben.

Nutzung des Angebotsverfahrens im schwierigen Marktumfeld

Aufgrund steigender Zinsen und Lebenshaltungskosten können sich weniger Interessenten den Traum vom eigenen Heim erfüllen. Auf der anderen Seite stehen Verkäufer, die noch die steigenden Immobilienpreise der letzten Jahre gewöhnt sind und von ihren Vorstellungen nicht so recht abrücken wollen. Hier ist das Angebotsverfahren eine gute Methode, um den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie herauszufinden.

Neue Funktion erlaubt Gebote unter dem Startpreis

Im geschlossenen Angebotsverfahren ist es Kaufinteressenten nun möglich, ein Gebot unter dem vom Verkäufer festgelegten Startpreis abzugeben. Makler bekommen gerade für Verkäufer, die von einem unrealistisch hohen Preis nicht abrücken wollen, ein gutes Argument: „Sie hätten gerne 400.000 Euro für Ihr Haus, das ist den Interessenten zu viel, aber ich hätte jemanden, der 360.000 Euro bietet“.

Die neue Einstellungsmöglichkeit befindet sich im Bearbeitungsbereich des Angebotsverfahrens unter den allgemeinen Einstellungen und ist sichtbar, sobald der Verfahrenstyp „Geschlossen“ ausgewählt wurde. Mithilfe der Checkbox „Preisgebote unter Startpreis erlauben“ kann gesteuert werden, ob es Teilnehmern gestattet werden soll, Angebote unterhalb des Startpreises abzugeben.

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