Zum 28. Mai ist das neue Widerrufsrecht in Kraft getreten. Demnach müssen die Angaben in Widerrufsbelehrungen angepasst werden. Außerdem sind neue Informationspflichten zu erfüllen. FIO hat die Muster-Widerrufstexte im FIO Webmakler bereits entsprechend geändert.
Widerrufsregeln in FIO abgebildet
Im Sinne des Verbrauchers ist am 28. Mai 2022 das Umsetzungsgesetz zur europäischen Modernisierungsrichtlinie in Kraft getreten. Die RL (EU) 2019/2161 stärkt das EU-Verbraucherrecht angesichts der zunehmenden Gefahr von EU-weiten Verstößen. Der Bundestag hatte das neue Gesetz zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften vor gut einem Jahr beschlossen. Makler müssen in diesem Zuge ihre Widerrufsbelehrung anpassen und ein neues Widerrufsformular vorhalten. Ab 28. Mai muss dabei eine Telefonnummer enthalten sein. Gestrichen wird die Angabe der Faxnummer.
Telefonnummer Pflicht, Faxnummer gestrichen
Im FIO Webmakler haben wir die Änderungen im Widerrufsrecht und hinsichtlich der Informationspflichten bereits abgebildet. So ist im Mustertext der Widerrufsbelehrung ab sofort die Faxnummer gestrichen. Außerdem haben wir die Ausübung des Widerrufsrechts mittels Fax als Beispiel entfernt. Die Überschrift wurde angepasst und lautet nun „Widerrufsbelehrung zu dem mit uns abgeschlossenen Maklervertrag“. Grundsätzlich gilt: Kunden sind für die Inhalte ihrer Vorlagen verantwortlich. Sofern Sie das Vorlagenpaket über den Fachanwalt für Immobilienrecht, Sven R. Johns, gebucht haben, erhalten Sie ein Update von ihm. Es ist für unsere Kunden zu einem exklusiven Sonderrabatt erhältlich.
Am FIO Campus rechtlich auf den neuesten Stand bringen
Rechtliche Themen sorgen bei Maklern für Verunsicherung und das zu Recht. Denn ihr Fachgebiet sind nicht Paragraphen, sondern Immobilien und die Menschen, die darin wohnen. Damit Sie dennoch rechtlich auf dem neuesten Stand sind, kümmern wir uns nicht nur automatisch um die Abbildung der neuen rechtlichen Vorschriften im FIO Webmakler, sondern bieten am FIO Campus auch regelmäßig Webinare zu aktuellen Themen, welche die Branche bewegen. Das neue Widerrufsrecht erläutert Rechtsanwalt Sven R. Johns am 8. Juni von 10:00 bis 11:00 Uhr.