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13.12.2021

ImmoWertV 2021: Was Makler:innen beachten müssen

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Die ImmoWertV 2021 bewegt die Branche. Was die neue Immobilienwertermittlungsverordnung zum 1.1.2022 für Makler:innen bringt, hat Andreas Habath, Vertriebs- und Projektleiter der FIO Vermarktungslösungen, beim FIO Campus live_stream am 18. November 2021 zusammengefasst.

FIO Campus live_stream nimmt ImmoWertV unter die Lupe

Unsere virtuelle und interaktive Herbstkonferenz bot den über hundert Teilnehmenden einen bunten Strauß an Themen, welche die Immobilienbranche aktuell bewegen. Weit vorn unter den Top-Fragestellungen zum Jahresende rankt die ImmoWertV 2021. Sie wurde im Juli rechtskräftig durch die Zustimmung des Bundesrats und tritt zum 1. Januar des neuen Jahres in Kraft. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, alle früheren Richtlinien und Verordnungen in einem Schriftstück zusammen zu führen. Außerdem schafft sie deutschlandweit einheitliche Grundsätze für die Wertermittlung und liefert klare Definitionen. Andreas Habath nahm die Änderungen im Zuge der ImmoWertV 2021 in seinem Expertenimpuls beim FIO Campus live_stream unter die Lupe und rückte die wichtigsten Neuerungen für das Maklergeschäft in den Blick.

Von Modellkonformität über Nutzungsdauer bis Regionalfaktor

Ein zentraler Punkt der neuen ImmoWertV betreffe die Modellkonformität: „Wichtiger als jeder Stichtag oder die Anwendung der ImmoWertV ist für Makler:innen die Einhaltung des Modells, das Gutachter:innen bei der Ableitung der Daten erstellen“, so Andreas Habath. Ebenso relevant sei die Frage nach der Qualität der verwendeten Daten. Darüber hinaus führe die ImmoWertV statt gestaffelter Vorgaben für die Gesamtnutzungsdauer nun feste Werte an.

Zudem sei die der Berechnung der Restnutzungsdauer zugrundeliegende Tabelle umfangreicher geworden: Sie enthalte jetzt einen Wert für jeden Modernisierungsgrad. Zurück komme mit der ImmoWertV der Regionalfaktor bei der Herstellungskostenermittlung im Sachwertverfahren: „Das ist ein methodischer Ansatz, um hohe Sachwertfaktoren in einigen Regionen zu beheben“, erläutert Andreas Habath.

Neue Verordnung: Ruhiges Fahrwasser für Makler:innen

Für Immobilienvermittler:innen stellt sich mit Blick auf die ImmoWertV neben den zentralen Änderungen vor allem die Frage, ob die Neuerungen für sie zwingend anzuwenden sind? Dazu sagte Andreas Habath: „Für Qualitätsmakler gehört es zum guten Ruf, eine professionelle und individuelle Immobilienbewertung zu liefern. Dabei ist es aber nicht erforderlich, einen genauen Verkehrswert zu benennen. Makler:innen sollten stattdessen eine Preisspanne angeben, die Verhandlungsspielräume offen hält“. Die ImmoWertV richte sich vornehmlich an Gutachter:innen, die einen durchschnittlichen Kaufpreis ermittelten. Demnach sei die ImmoWertV für Makler:innen zwar kein zwingend anzuwendendes Recht, für eine professionelle Preiseinschätzung jedoch dringend zu beachten.

Mit FIO ImmoWertV-konform Marktpreise schätzen

Abschließend versorgte Andreas Habath das Publikum noch mit einigen Tipps für die Maklerpraxis: „Passen Sie bei der Anwendung der neuen ImmoWertV auf, dass Sie nicht mit dem Modell des Gutachterausschusses kollidieren. Zum 1.1. wird es noch keine neuen Modelle geben“. Alle Anwender:innen des FIO Webmakler seien dabei auf der sicheren Seite: „Wir haben als derzeit einziger CRM-Anbieter mit unserem Modul Preiseinschätzung eine solide Marktpreiseinschätzung vollumfänglich und ohne Zusatzkosten im FIO Webmakler inkludiert. Noch vor Weihnachten wird die Funktion ImmoWertV-konform aktualisiert vorliegen“. Das dort vorgesehene Feld für den Baukostenregionalfaktor könne dann, um Haftungsfragen zu umgehen und bis neue Daten der Gutachter:innen vorliegen, auf 1 gesetzt werden.

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