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23.02.2023

Neue Auswahlmöglichkeiten bei Provisionshinweisen und Folgegeschäften

Blogbeitrag 23.02.23.

Neue Auswahlmöglichkeiten im Bereich der Folgegeschäfte und mehr Sicherheit beim Ausweis der Provisionsfreiheit – mit dem neuesten Release unseres Webmaklers bieten wir noch flexiblere Einstellungsmöglichkeiten im Bereich der Objektpräsentation sowie der Folgegeschäfte.

Auszeichnung der „Provisionsfreiheit“ bei Mietobjekten

Für Mietobjekte zu privaten Wohnzwecken ist es für Immobilienmakler zumeist auf Grund des sogenannten Bestellerprinzips nicht möglich, eine gesonderte Mieterprovision zu verlangen. Um Abmahnungen wegen einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu vermeiden, sollte in diesem Fall auf die Ausweisung einer Provisionsfreiheit verzichtet bzw. Ihrerseits eine rechtssichere Formulierung, welche dem Bestellerprinzip Rechnung trägt, hinterlegt werden. In FIO Webmakler haben wir für den Fall der Beauftragung durch den Vermieter einer privaten Wohneinheit schon seit langem die Auswahlmöglichkeit „kein Provisionsanspruch“ integriert. Wird diese gewählt, erscheint ab sofort im Webexposé kein Ausweis der Provisionsfreiheit. Die Auswahl „provisionsfrei“ ist für gewerbliche Mietobjekte vorgesehen und erzeugt im Falle der Auswahl einen dementsprechenden Hinweis im Webexposé.

Funktionserweiterung für mögliche Folgegeschäfte bzw. deren Anbahnung

Schließen Sie innerhalb Ihrer Kontakte Folgegeschäfte ab bzw. wollen Sie diese anbahnen, so können Sie bei der Weiterleitung per E-Mail ab sofort Dateien und Bilder als Anhang versenden.

Dazu gehen Sie im Bereich Folgegeschäft auf die Plussymbole neben den Punkten „Dateien“ oder „Bilder“. In der Auswahl erscheinen dann alle verfügbaren Dateien des ausgewählten Kontakts und Objekts.

 

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