Der Artikel im Überblick
✓Ab dem 19. Juni 2026 müssen Verbraucher:innen online geschlossene Maklerverträge auch online widerrufen können, was eine neue elektronische Widerrufsfunktion im FIO Webmakler erfordert. Diese Änderung betrifft Makler:innen, die digitale Vertragsabschlüsse ermöglichen, und verlangt eine gut sichtbare, zweistufige Widerrufsmöglichkeit direkt im Webexposé.
✓ FIO hat die technische Umsetzung bereits vorbereitet und bietet begleitende Angebote im (1) kostenfreien Webinar am 17.06., (2) Webinar mit Rechtsanwalt Sven Johns am 02.07. sowie (3) in der am 16.07. erscheinenden Podcast-Folge mit AWADO Rechtsanwalt Philipp Strecker.
Der elektronische Widerrufsfunktion ab Juni 2026
Das FIO Webexposé ermöglicht Makler:innen und ihren Interessent:innen einen digitalen Maklervertragsschluss bei Anforderung des Objektexposés. So weit, so vertraut. Ab dem 19. Juni 2026 kommt für bestimmte digitale Vertragsabschlüsse ein weiterer Baustein dazu: Verbraucher:innen müssen einen online geschlossenen Vertrag künftig auch online widerrufen können. Dafür wird mit dem neuen § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion eingeführt, oft auch als „Widerrufsbutton“ bezeichnet.
Immobilienmakler:innen, die eine Maklersoftware wie den FIO Webmakler nutzen, sollten den möglichen Widerruf im digitalen Vertragsprozess organisatorisch berücksichtigen. Damit für FIO Nutzende alles technisch vorbereitet ist, rüsten wir unser System bereits für die Änderung.
Warum das Thema für Makler:innen relevant wird
Viele Maklerbüros arbeiten heute mit digitalen Abläufen, um Effizienz zu gewinnen und am Zahn der Zeit zu bleiben. Interessent:innen fragen online ein Exposé an, bestätigen mit dem automatischen Webexposé im FIO Webmakler den Maklervertrag online und erhalten Unterlagen direkt auf digitalem Wege.
An dieser Stelle wird die neue Regelung relevant: Entscheidend ist, ob Verbraucher:innen über eine Website, App, Plattform oder ein digitales Exposé tatsächlich einen rechtlich verbindlichen Vertrag im Fernabsatz abschließen. Wer einen solchen digitalen Vertragsschluss ermöglicht, muss künftig auch eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Nicht jede Online-Anfrage löst diese Pflicht aus. Ein Kontaktformular, eine reine Objektpräsentation oder eine allgemeine Exposé-Anfrage ist noch nicht automatisch ein digital geschlossener Maklervertrag. Maßgeblich ist vielmehr, ob im jeweiligen Prozess tatsächlich ein verbindlicher Vertrag zustande kommt – wie dies im Webexposé des FIO Webmaklers der Fall sein kann.
Was die neue Widerrufsfunktion laut Gesetzgeber leisten muss
Die neue Widerrufsfunktion soll Verbraucher:innen ermöglichen, einen online geschlossenen Vertrag ähnlich einfach zu widerrufen, wie sie ihn abgeschlossen haben. Der Prozess ist zweistufig angelegt:
(1) Zunächst muss während des Laufs der Widerrufsfrist eine Widerrufsfunktion auf der Benutzeroberfläche zur Verfügung gestellt werden, diese muss gut sichtbar, hervorgehoben platziert, leicht zugänglich sowie eindeutig beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“).
Dabei müssen Verbraucher:innen die notwendigen Angaben machen können, damit der Widerruf zugeordnet werden kann – insbesondere zur Person und zum Vertrag. Es dürfen nur solche Informationen abgefragt werden, die zur Identifizierung erforderlich sind.
(2) Anschließend muss über eine Bestätigungsfunktion, die gut lesbar und eindeutig beschriftet sein muss (z.B. „Widerruf bestätigen“) , die Widerrufserklärung gegenüber dem Unternehmer abgegeben werden können. Nach dem Absenden muss außerdem eine elektronische Eingangsbestätigung an den Verbraucher erfolgen, die den Eingang des Widerrufs dokumentiert.
Wie FIO den Prozess im Webmakler vorbereitet
Im FIO Webmakler gibt es mit dem Webexposé bereits einen Prozess, über den Interessent:innen digitale Maklerverträge abschließen können. Dieser Prozess enthält schon heute die notwendigen Schritte rund um Widerrufsbelehrung und Vertragsschluss.
Zum Inkrafttreten der neuen Vorgaben haben wir den FIO Webmakler darauf vorbereitet, auch die digitale Widerrufsfunktion im Webexposé abzubilden.
Der neue Widerrufsprozess wird zum 19.06.2026 dort zur Verfügung gestellt, wo auch der digitale Maklervertrag entsteht – direkt im digitalen Exposé. Verbraucher:innen erhalten während der gesetzlichen Widerrufsfrist sowohl in der Bestätigungs-E-Mail zum Maklervertrag als auch in der Fußzeile des Webexposés über einen Button „Maklervertrag widerrufen“ eine hervorgehobene Möglichkeit, den geschlossenen Maklervertrag zu widerrufen. Von dort werden sie in eine Ansicht geführt, in der die relevanten Vertragsinformationen nachvollziehbar bereitstehen und eine vorformulierte Widerrufserklärung abgegeben werden kann.
Die tatsächliche Ausübung des Widerrufs erfolgt anschließend mit einer Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Der Vorgang wird direkt im FIO Webmakler dokumentiert. Zusätzlich erhält der Interessent oder die Interessentin eine Eingangsbestätigung per E-Mail, damit der abgegebene Widerruf nachvollziehbar gespeichert werden kann.
Im FIO Webmakler denken wir damit den digitalen Vertragsabschluss, die Widerrufsmöglichkeit, die Dokumentation der gesamten Kommunikation inkl. Eingangsbestätigung als zusammenhängenden Prozess – nicht als losgelöste Einzelfunktion.
Wichtig: Eingangsbestätigung ist nicht gleich rechtliche Bewertung
Ein Punkt ist für euren Makleralltag besonders wichtig: Die Eingangsbestätigung bedeutet nicht automatisch, dass der Widerruf rechtlich abschließend geprüft oder anerkannt wurde. Sie bestätigt zunächst nur, dass eine Widerrufserklärung eingegangen ist. Der Widerruf gilt bereits mit Abgabe über die Bestätigungsfunktion als erklärt; die Eingangsbestätigung dient der Dokumentation.
Die weitere Bewertung bleibt Teil des organisatorischen Prozesses im Maklerunternehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob der Widerruf innerhalb der Frist erfolgt ist oder ob bereits Leistungen erbracht wurden, die möglicherweise gesondert zu berücksichtigen sind.
Einordnung der Verantwortung
Auch wenn die technische Umsetzung durch eine Maklersoftware unterstützt wird, liegt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich beim jeweiligen Maklerunternehmen als Vertragspartner der Verbraucher:innen.
Warum das Thema nicht auf die lange Bank gehört
Der 19. Juni 2026 ist nur noch einige Tage entfernt. Für digitale Prozesse, Produktanpassungen und interne Abläufe ist es sinnvoll, das Thema zeitnah einzuordnen.
Wer mit dem FIO Webmakler arbeitet, kann sich darauf verlassen, dass wir die erforderlichen Anpassungen in der Maklersoftware und im Webexposé bereits vorbereitet haben. Unser Anspruch ist, dass digitale Maklerprozesse stets konform mit regulatorischen Anforderungen bleiben, um die Makler:innen bestmöglich in ihrem Makleralltag zu unterstützen.
Was als Nächstes passiert
In den kommenden Tagen informieren wir unsere Kund:innen ausführlicher zur geplanten Umsetzung im FIO Webmakler. Zusätzlich empfehlen wir begleitende Formate, um das Thema verständlich einzuordnen und typische Fragen aus dem Makleralltag aufzugreifen.
- Kostenfreies Webinar von Finmas GmbH mit Ronny Stelzig (FIO Chief Product Officer) und Guido Hannowsky (Finmas GmbH Direktor Immobilien)
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- Webinar von Finmas GmbH mit Sven Johns (Rechtsanwalt), Susann Zeiske (FIO Software-Trainerin) und Ronny Stelzig (FIO Chief Product Officer)
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- Podcastfolge im FIOcast mit Phillip Strecker (AWADO Rechtsanwalt) und Host Niclas Kurtz (FIO Vorstand) rund um das Thema Widerrufsbutton in Maklerverträgen
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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient der allgemeinen produkt- und prozessbezogenen Einordnung zur geplanten Umsetzung der elektronischen Widerrufsfunktion im FIO Webmakler. Für eine rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls sollten Maklerunternehmen rechtlichen Rat einholen.