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13.04.2022

FIO informiert: Maklerpflicht & Maklerkür

Blogbeitrag 13.04.22

Die automatische Ausspielung von Objekten auf den großen Immobilienportalen ist eine geschätzte Funktion im FIO Webmakler. Fehlende oder falsch dargestellte Angaben seitens der Portale liefern aber immer wieder Abmahngründe. Deswegen sollten Makler:innen die veröffentlichten Anzeigen immer noch einmal prüfen.

Objektdarstellung auf Immobilienportalen prüfen

Wer den FIO Webmakler kennt, schätzt besonders die Möglichkeit, Immobilienanzeigen automatisch an alle wichtigen Portale auszuspielen. Dabei genügt es, die Objektdaten, Bilder und Dateien im FIO Webmakler zu hinterlegen und die entsprechenden Häkchen zur Veröffentlichung in Immobilienportalen zu setzen. Wichtig ist dabei, die auf den Portalen veröffentlichten Objekte immer noch einmal zu prüfen. So liefern beispielsweise unvollständige Angaben zum Energieausweis oder zum Baujahr Abmahngründe, die vermeidbar sind.

Was Makler bei der Übertragung an Portale beachten müssen

Makler sollten sicher gehen, dass die in FIO erfassten Angaben in den Portalen korrekt angezeigt werden. Hier sind beispielsweise Angaben zum Baujahr oder zum Energieausweis, etwa zum Hauptenergieträger, relevant. Werden diese nicht oder nicht korrekt angezeigt, sollten Sie die Einstellungen in der Exportkonfiguration des entsprechenden Portals prüfen. Immobilienportale, die mittels Übertragung im Openimmo-XML-Format in der Version 1.2.7 bestückt werden, nehmen die Energieausweisangaben in der Regel korrekt entgegen. Ältere Versionen enthalten die aktuell laut § 87 GEG (Gebäudeenergiegesetz) geforderten Pflichtangaben für Immobilienanzeigen noch nicht. Eine Ausnahme bildet hierbei das Portal Immobilienscout24, da diese nicht den generellen Übertragungsstandard OpenImmo sondern ein eigenes Übertragungsformat nutzen. Daher unsere Empfehlung für Sie: Prüfen Sie alle Exportschnittstellen im auf das Openimmo-Format 1.2.7. Werden die Daten vom Portal noch nicht in diesem Format übertragen, sollten Sie mit dem entsprechenden Anbieter klären, ob auf das Format 1.2.7 umgestellt werden kann.

Kunden des FIO Webmakler können darüber hinaus direkt in der Software im Modul Verwaltung unter dem Register Exportkonfiguration in die Einstellungen der jeweiligen Portalschnittstellen schauen. Dort ist die Angabe bei „Exportformat“ zu finden. Ein Screen der optimalen Konfiguration finden Sie hier. Dabei ist das korrekte Format im FIO Webmakler in der Regel voreingestellt.

Unterstützung finden Sie bei uns!

Sollten Sie Auffälligkeiten bei der Übermittlung der korrekten Daten aufgrund des Übertragungsformates von Portalen feststellen, wenden Sie sich jederzeit gerne an den FIO Support oder Ihre Kundenberater.

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