Maklerrecht

Gesetzliche Regelungen zu Vermittlungsgeschäften

Wie alle Tätigkeiten unterliegt auch das Makeln in Deutschland verschiedenen Bestimmungen und Normen. Als Makler gelten dabei sämtliche Personen, deren Beruf die Vermittlung von Verträgen zwischen zwei oder mehreren Parteien ist. Die Immobilienbranche prägt das Berufsbild besonders. Makle müssen sich bei der Ausübung ihres Berufs an das Maklerrecht halten, was im Bürgerlichen Gesetzbuch und über Maklerverträge geregelt wird. FIO klärt auf.

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Das festgeschriebene Maklerrecht ist nur spärlich ausgestaltet

Zwar gibt es in Deutschland Vorschriften für (fast) alles, ein wirkliches Maklergesetz existiert hierzulande jedoch nicht. Tatsächlich sind sämtliche Vorgaben zum Maklerrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt – sie umfassen allerdings lediglich vier Paragraphen (§ 652 BGB ff.). Die dort festgeschriebene Vorschriften regeln die Aufgabenbereiche von Maklern – hier wird noch einmal zwischen Nachweis- und Vermittlungsmakler unterschieden – und sie enthalten Bestimmungen zur Vergütung der Maklertätigkeit sowie Aufwendungsersatz und Ähnliches.

Weitere Regelungen, die indirekt zum Maklerrecht zählen, stammen aus anderen Bereichen, wie etwa dem Mietrecht, dem Wettbewerbsrecht oder der Gewerbeordnung. Sie regeln zum Beispiel:

  • was Makler bei der Berufsausübung zu berücksichtigen haben,
  • unter welchen Bedingungen sie arbeiten dürfen und
  • wie sie die Angebote für ihre Dienste auszugestalten haben.

Sämtliche Regelung darüber hinaus erfolgt dann über das Richterrecht – es ist im Streitfall also dem Richter überlassen, wie bestimmte Situationen einzuschätzen und zu handhaben sind. Dies gestaltet sich aufgrund von oft sehr individuellen Fällen und Entscheidungsoptionen jedoch recht schwer.

Allerdings unterliegt das Maklerrecht ebenfalls den Vorschriften des bürgerlichen Vertragsrechts. Über die Ausgestaltung des Maklervertrags lassen sich also viele individuelle und spezifische Rechtsbelange unmissverständlich festschreiben. Daher spielt dies bei der Zusammenarbeit von Makler und Kunde eine wichtige Rolle.

 

Maklerrecht und Maklervertrag: Was gilt es zu beachten?

Da das Maklerrecht hauptsächlich über den Maklervertrag geregelt wird, sollte dieser genaue Informationen über die geforderten Aufgaben an den Makler enthalten. Zur Form des Vertrags gibt es keine Vorschriften. In vielen Belangen ist nicht einmal die Schriftform notwendig. So kann ein Maklervertrag bereits als geschlossen gelten, wenn Interessenten sich von Immobilienmakler auf deren Angebot hin ein oder mehrere Objekte zeigen lassen. Juristisch kann dies bereits „Angebot und Annahme“ sein. Für die Wirksamkeit dieser Regelung müssen die potenziellen Kunden allerdings über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein. Zur Sicherheit sollten sich alle Beteiligten auf die Schriftform verständigen. Bei der Vermittlung von Objekten zur Miete ist ein Maklervertrag laut Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) immer in Textform auszuführen, damit er Gültigkeit besitzt.

Obwohl ein Maklervertrag variabel ausgestaltet werden kann, sollte er zur Absicherung beider Parteien einige wichtige Punkte beinhalten. Andernfalls kann es später leicht zu Streitfragen kommen, die über das Richterrecht entschieden werden müssen. Im Vertrag sollten auf jeden Fall Vertragsart, Auftraggeber und Makler bzw. Maklerfirma namentlich festgehalten werden. Ebenso ist es sinnvoll, die Immobilie und einige wichtige Eckdaten dazu aufzuführen, insbesondere den Angebots- und/oder Mindestpreis. Zudem sind die vereinbarte Maklerprovision und die Vertragslaufzeit anzugeben – bei Maklerverträgen sind drei bis sechs Monate üblich – sowie die verpflichtenden Leistungen der Maklerfirma zu spezifizieren. Nur durch letzteres lässt sich genau bestimmen, wann Makler ihre Provisionsansprüche geltend machen und wann Auftraggeber:innen den Vertrag womöglich außerordentlich kündigen können.

 

Maklerrecht einhalten und Arbeit absichern mit dem FIO Webmakler

Insbesondere bei der Nutzung von digitalen Programmen zur Erstellung von Exposés, Verträgen und anderen Informationsunterlagen ist es wichtig, dass die Anwendungen alle Dokumente vollständig, eindeutig und gesetzeskonform erstellen. Daher legt FIO hohen Wert darauf, dass die entwickelte Software für Immobilienmakler allen Anforderungen an das Maklerrecht, das allgemeine Vertragsrecht sowie weitere Aspekte wie etwa den Datenschutz erfüllt. Darüber hinaus beinhaltet der FIO Webmakler eine Vielzahl an Vertragsvorlagen und Formulierungshilfen, die Ihnen dabei helfen, Regelungen und Verpflichtungen für alle Vertragsparteien verbindlich und unmissverständlich festzuhalten, zum Beispiel auch die notwendige Widerrufsbelehrung für potenzielle Kunden. Der FIO Webmakler beinhaltet ebenso die Möglichkeit einer digitalen Unterschrift, um damit Papierbergen den Kampf anzusagen und Verträge zügig direkt vor Ort abschließen zu können. Da die per digitaler Signatur unterzeichneten Verträge mit einem Zeitstempel versehen sind, entsprechen sie den geltenden Rechtsvorschriften.

Ergänzend bieten wir Ihnen verschiedene Weiterbildungskurse zum Maklerrecht an. Gemeinsam mit unseren Rechtsexperten können Sie Ihr Rechtswissen auf den neuesten Stand bringen und vertiefen. So lernen Sie beispielsweise, sämtliche Aspekte in Verträgen rechtskonform auszugestalten. Die Webinare entsprechen den Vorschriften zur Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und erweitern somit das nachzuweisende Makler-Wissen.

Möchten Sie mehr zu unserem umfassenden IT- und Seminar-Angebot erfahren, dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail.

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